Mit Roland Gäng, Thomas Zürcher und Dr. Andreas Witt sind im Jahr 2017 wieder drei GKD-Rechtsanwälte als Dozenten beim WVIB aktiv:
Neben den bewährten Veranstaltungen wie „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“, „Arbeitnehmererfindungsrecht“ und „Lizenzvereinbarungen“ referiert Thomas Zürcher erstmals zum Thema „Rechtliches Grundwissen für die Assistenz“:

Rechtliches Grundwissen für die Assistenz

Kompetente Unterstützung für die Assistenz – Was kann ich? Was darf ich? Was muss ich wissen?
In dem Seminar werden praxisnah die rechtlichen Fachkenntnisse vermittelt, mit denen Sachbearbeiter/innen, Assistent(en)/innen und die Sekretariatsmitarbeiter/innen in ihrer täglichen Arbeit bei Unterstützung der Geschäftsleitung konfrontiert werden.

Rechtliches Grundwissen für die Assistenz, RA Thomas Zürcher

Rechtliches Grundwissen für die Assistenz, RA Thomas Zürcher, Seminar am 05.05.2017

Seminarziel:
Aufgrund der stetigen Zunahme rechtlich relevanter Sachverhalte müssen in fast jedem Tätigkeitsfeld eines Unternehmens Fälle beurteilt und Entscheidungen getroffen werden, die einer rechtlichen Einordnung und Bewertung bedürfen. Bereits vermeintlich einfache, alltägliche Aufgaben können rechtlich komplexe Probleme und „Stolperfallen“ bergen. Sowohl die Aufgabe einer Stellenanzeige oder von Bestellungen für das Unternehmen, einfache Vertragsabschlüsse oder der Entwurf eines Werbeschreibens beinhalten Fallstricke, welche zu hohen Forderungen gegen das Unternehmen führen können. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie alltäglich auftretende Rechtsprobleme im Unternehmen sicher erkennen sowie bei der Lösung solcher Fälle unterstützen können.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Besondere Haftungsrisiken, Rechte und Pflichten
Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen und ist insofern einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Besondere Haftungsrisiken ergeben sich für den Geschäftsführer in der Krise der GmbH. Außerdem kommt eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Rahmen der Produkthaftung und für Umweltschäden in Betracht. Aber auch jenseits der Stellung des Geschäftsführers im Geschäftsverkehr muss dieser wissen, welche Rechte und Pflichten er im Innenverhältnis hat. Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich auf ihr Stammkapital beschränkt. Wegen dieses Privilegs der Haftungsbegrenzung stellen das GmbH-Gesetz und die Rechtsprechung strenge Anforderungen an Gesellschafter sowie Geschäftsführer zur Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers, RA Roland Gäng, RA Thomas Zürcher

Haftung des GmbH-Geschäftsführers, RA Roland Gäng, RA Thomas Zürcher, Seminar am 04.07.2017

Seminarziel:
Ziel des Seminars ist es, anhand von zahlreichen Bespielen und Fallstudien aus der Praxis einen umfassenden Überblick über die für den GmbH-Geschäftsführer Bestehenden Haftungsrisiken zu geben. Dies soll Sie in die Lage versetzen, die mit der Stellung des Geschäftsführers verbundenen Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.

Lizenzvereinbarungen

Die Lizensierung hat sich im modernen Wirtschaftsleben zur wichtigsten Form der Einräumung von Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten entwickelt. Die Bedeutung von Lizenzverträgen auf nationaler und internationaler Ebene hat dementsprechend eine deutlich steigende Tendenz. Dahinter steckt die kaufmännische Überlegung, den durch eine Schutzrechtserteilung vermittelten Vermögenswert in möglichst umfassender Weise wirtschaftlich auszuwerten. Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundkenntnisse, um rechtssichere Lizenzverträge zu erstellen und angemessene Lizenzgebühren zu verhandeln.

Lizenzvereinbarungen Dr. Andreas Witt

Lizenzvereinbarungen
Dr. Andreas Witt,
Seminar am 15.11.2017

Seminarziel:
Die Veranstaltung vermittelt in praxisnaher Weise die rechtlichen Grundkenntnisse für die Gestaltung von Lizenzverträgen. Die einzelnen Regelungsgegenstände des Lizenzvertrages werden eingehend besprochen und die wesentlichen Fallstricke erläutert, um eine angemessene Risikoverteilung bzw. Risikozuweisung zu erzielen.

Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach dem ArbEG
Die praktische Bedeutung des Arbeitnehmererfindergesetzes („ArbEG“) ist enorm. Zwischen 80% und 90% aller in Deutschland eingereichten Patentanmeldungen sind Erfindungen von Arbeitnehmern. Nahezu jedes innovativ tätige Unternehmen muss sich daher früher oder später mit der rechtlichen Handhabung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen auseinandersetzen. Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine rechtssichere Handhabung von Arbeitnehmererfindungen.

Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, RA Dr. Andreas Witt

Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen,
RA Dr. Andreas Witt,
Seminar am 24.11.2017

Seminarziel:
Die Veranstaltung vermittelt in praxisnaher Weise die rechtliche Handhabung von Arbeitnehmererfindungen und die angemessene Vergütung eines Arbeitnehmererfinders. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erläutert und Vergütungsmethoden dargestellt.

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