Dr. Andreas Kramer
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kramer berät Sie von unserem Standort in Freiburg im Gesellschaftsrecht, bei Fragen zum Erbrecht und Unternehemensnachfolgen, im Stiftungsrecht sowie im Steuerrecht.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kramer liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht (einschließlich Umwandlungsrecht) und Erbrecht (insbesondere auch Beratung bei Nachfolgeregelungen) sowie im Steuerrecht (z. B. Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, Anfertigung gutachtlicher Stellungnahmen).
Dr. Andreas Kramer hat ein steuerliches Studium in Ludwigsburg absolviert. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Seine Promotion zum Dr. jur. erfolgte im Jahr 1992 mit einer Dissertation zum Thema Konkurs- und Steuerverfahren. Als Rechtsanwalt tätig ist er seit dem Jahr 1992. Dr. Andreas Kramer war Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät, bevor er im Jahr 2010 GKD RECHTSANWÄLTE mitgründete.
Kompetenzen
Publikationen
- Steuerschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ auch ohne Missbrauchsgefahr?, BB 2021, 151-158
- Werbungskostenabzug von Beteiligungsverlusten bei Arbeitnehmern, DStR 2017, 366-371
- Beschränkung des Anwendungsbereich des „jungen Verwaltungsvermögens“ auf Einlagefälle
- Erbschaftsteuerliche Behandlung vermieteter Grundstücke bei Betriebsaufspaltung und Konzernsachverhalten, DStR 24/2011
- Erb- und gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Poolverträgen, GmbHR 19/2010
Veröffentlichungsliste:
- Konkurs- und Steuerverfahren
(Eul Verlag, 1992)
- Ausgliederung und Spaltung mit Teilbetrieben
(Der Betrieb 1993, 852 – Co-Autor: Dr. Wolfgang Blumers)
- Der finanzbehördliche Duldungsbescheid zur Durchsetzung anfechtungsrechtlicher Rückgewähransprüche
(Deutsche Steuer-Zeitung 1993, 361)
- Gewerbesteuerliche Anerkennung der abführungsbedingten Teilwertabschreibung im Organkreis
(Finanz-Rundschau 1994, 1)
- Sind Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre wegen der Senkung der Körperschaftsteuerausschüttungsbelastung zu erhöhen?
(Der Betrieb 1994, 565 – Co-Autor: Dr. Bodo Riegger)
- Sequestrationsumsatzsteuer bei der Betriebsaufspaltung – ein Haftungsrisiko für Sequester?
(Wirtschaftsrechtliche Beratung 1995, 417) - Steuerliche Ermittlungsbefugnisse bei Kreditinstituten – Widerspruch zum BFH-Urteil vom 18.02.1997
(Wertpapier-Mitteilungen 1997, 2156 – Co-Autor: Martin Vogt)
- Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung und „Bankgeheimnis“
(Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 491 – Co-Autor: Martin Vogt)
- Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens in 2002 durch Ausschüttungen über mehrere Stufen
(Deutsches Steuerrecht 2003, 1866)
- Lässt § 37 KStG 2002 phasengleiche Nutzung von unterjährigen Zugängen zum Körperschaftsteuerguthaben für Gewinnausschüttungen zu?
(Der Steuerberater 2005, 129)
- Erb- und gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Poolverträgen
(GmbH-Rundschau 2010, 1023)
- Erbschaftsteuerliche Behandlung vermieteter Grundstücke bei Betriebsaufspaltung und Konzernsachverhalten
(Deutsches Steuerrecht 2011, 1113)
- Beschränkung des Anwendungsbereichs des „jungen Verwaltungsvermögens“ auf Einlagefälle
(Deutsches Steuerrecht 2012, 1948)
- Werbungskostenabzug von Beteiligungsverlusten bei Arbeitnehmern
(Deutsches Steuerrecht 2017, 366) - Steuerschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ auch ohne Missbrauchsgefahr? (Betriebs-Berater 2021, 151-158)