Immigrationsrecht
GKD Rechtsanwälte berät Unternehmen, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und finanziell unabhängige Personen in sämtlichen Bereichen des Immigrationsrechts. Unsere auf Immigrationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin, Frau Inna Feldmann, unterstützt Sie mit einem hohen Maß an Kompetenz bei Ihren ausländerrechtlichen Anliegen und betreut Sie in allen Stadien eines ausländerrechtlichen Verfahrens. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der Beantragung eines Einreisevisums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland als auch bei der Erlangung der nötigen Genehmigungen und der finalen Beantragung von befristeten und dauerhaften Aufenthaltstiteln im Inland. Insbesondere betreuen wir Unternehmen und Arbeitnehmer aus den (ehemaligen) GUS-Staaten, die sich aufgrund der verhandlungssicheren Russisch- und Ukrainisch- Kenntnisse von Frau Rechtsanwältin Feldmann besonders gut bei uns aufgehoben fühlen.
Zu unseren Kernkompetenzen im Immigrationsrecht gehören:
- Begleitung von Business-Immigrationen / Unternehmensansiedlungen nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Vorbereitung von Blue-Card-Anträgen nach § 19 a AufenthG (Arbeitsmigration)
- Begleitung der Immigration finanziell unabhängiger Personen nach § 7 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
- Arbeitnehmer-Entsendungen nach Deutschland
Business-Immigration / Unternehmensansiedlung
Als Business-Immigration wird die Immigration nach § 21 AufentG bezeichnet, bei der nach dem deutschen Ausländerrecht ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlangt werden kann. Nach aktueller Rechtslage bedarf es für die Business-Immigration nach § 21 AufenthG keiner Mindestinvestitionssumme in der Bundesrepublik Deutschland – wie dies bis zum Jahr 2011 der Fall war - mehr; allerdings muss ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit bestehen, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Im Zuge der Business-Immigration begleiten wir Sie auf allen Etappen der Immigration in die Bundesrepublik Deutschland: So unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Business-Plans, der Beantragung eines D-Visums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland, begleiten Sie bei der Gründung einer deutschen Firma und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen des Gewerbe- und Ausländerrechts zur Seite.Arbeitsmigration: Blue Card
Ähnlich der „Green Card“ in den USA ebnet die Blaue Karte EU als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union. Die Blaue Karte EU Deutschland, auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Zu den größten Vorzügen einer Blue Card zählt für Migranten die Möglichkeit, bereits nach 33 Monaten einen permanenten Aufenthaltstitel zu beantragen. Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, können Sie bereits nach 21 Monaten einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.Wer kann eine Blue Card beantragen?
Eine Blue Card Deutschland kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, beantragen, wenn er- a) einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und
- b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 50.800 € (4.234 Euro monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 39.624 € (3.302 Euro monatlich) hat.