DR. MARTIN FELSINGER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Dr. Martin Felsinger ist seit über 25 Jahren im Strafrecht tätig und hier auf den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit seinen vielfältigen Nebenbereichen spezialisiert. Er vertritt Privatpersonen, Unternehmen und Verbände. Daneben verfügt er über besondere Expertise im Verkehrsrecht. Er war über 2 Jahrzehnte Mitglied einer großen wirtschafts- und wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Stuttgart. Er zählt wiederholt gemäß der Focus-Anwaltsliste aufgrund von Weiterempfehlungen von Kollegen und Bewertungen von Mandanten zu Deutschlands Top-Privatanwälten im Verkehrsrecht sowie im Strafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Doubleday ist seit mehr als zwei Jahrzenten Fachanwalt für Strafrecht. Hier liegt sein Schwerpunkt im Bereich des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts. Er berät vorwiegend Geschäftsführer und Vorstände bei der Bewältigung strafrechtlicher Problemstellungen sowie bei den sich aus einer strafrechtlichen Verurteilung ergebenden sonstigen beruflichen und finanziellen Folgen für Sie selbst aber auch für Ihr Unternehmen. Durch den erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht (2016) ist er in der Lage, Sie im Bereich des Steuerstrafrechts zu beraten und in allen Stadien des Verfahrens zu verteidigen. Seit 25 Jahren verteidigt Herr Rechtsanwalt Dr. Doubleday auch im Bereich der Kapitalstraftaten und des Jugendstrafrechts. Er verfügt schließlich über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in allen Instanzen und ist auch mehrfach in Revisionshauptverhandlungen vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgetreten.
Herr Rechtsanwalt Dr. Doubleday ist Lehrbeauftragter an der HTWG Konstanz im Bereich Wirtschaftsrecht, hier hauptsächlich im Fach Wirtschaftsstrafrecht.
Im Gesellschaftsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Doubleday bei der Gründung der Gesellschaft durch Beratung der geeigneten Rechtsform und der richtigen Satzungsgestaltung bis zu ihrer Abwicklung, insbesondere in den Fällen einer drohenden oder bereits eingetretenen Krise. Im Bereich der Krisenberatung verfügt er über langjährige Erfahrung, nachdem er viele Jahre in einer Insolvenzkanzlei tätig war.
Rechtsanwalt Dr. Doubleday absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und das Referendariat in Konstanz und ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig. Nachdem er zunächst in mehreren vorwiegend wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien tätig war, hatte er sich 2010 selbstständig gemacht und gehört seit August 2022 der Rechtsanwaltskanzlei GKD an. Er ist oder war als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates in diversen Kapitalgesellschaften in Deutschland und der Schweiz tätig.