Die Dritthaftung für Schäden aus fehlerhafter sozialversicherungsrechtlicher Statusbeurteilung erreicht auch die Notare. Während schon mehrere Oberlandesgerichte und zuletzt der Bundesgerichtshof Regressansprüche im Zusammenhang mit der unzutreffenden Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern als Selbstständige gegen Steuerberater zuerkannt haben, werden nun auch Notare von Geschädigten Gesellschaften ins Visier genommen. Am 16.02.2024 hatte das Landgericht Bremen (Urteil vom 16.2.2024 – 4 O 124/23) über die Schadensersatzklage einer GmbH gegen den Notar zu entscheiden, der Anteilsübertragungsverträge beurkundet hatte, mit denen Geschäftsanteile auf einen Neugesellschafter übertragen wurden. Dadurch änderten sich die Beteiligungsverhältnisse, was der Gesellschaft sozialversicherungsrechtlich zum Verhängnis wurde.
Fehlerhafte Geschäftsführerverträge sind ein hohes Risiko. Ist der Geschäftsführervertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen worden , so entsteht ein faktisches Dienstverhältnis. Das faktische Dienstverhältnis aufgrund fehlerhaften Geschäftsführervertrages stellt vor allem für den Geschäftsführer ein hohes Risiko dar. Das Risiko kann sich aber auch zulasten der Gesellschaft auswirken. In meinem Beitrag „Chancen und Risiken eines faktischen Geschäftsführer-Dienstverhältnisses“ im soeben erschienenen neuen E-Book GmbH-Geschäftsführung 2024 erläutere ich die Risiken, die aus einem fehlerhaften Geschäftsführervertrag erwachsen und beschreibe die rechtlichen Chancen, die sich hieraus für GmbH-Geschäftsführer ergeben können. – Beitrag von Dr. Rolf Stagat
4. Juni 2024: Ein Beitrag zum Wettbewerbsregister, seiner Bedeutung für Unternehmen, die sich an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligen möchten sowie der Möglichkeit der Selbstreinigung – von Dr. Nicolas Doubleday
Kategorien
Aktuelle Beiträge
-
Der fehlerhafte Geschäftsführervertrag Juni 30,2024
-
Das Wettbewerbsregister und die Selbstreinigung Juni 4,2024