Ihre Anwälte im Datenschutzrecht
in Konstanz und Freiburg
GKD Rechtsanwälte berät in Konstanz und Freiburg Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Datenschutzrechts. Das Datenschutzrecht ist in den vergangenen Jahren besonders durch große Datenskandale und den zunehmend verdeckten und offenen Einsatz von Videoüberwachung verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen (Stichwort: „Big-Data“). Das Datenschutzrecht befasst sich allgemein mit der informationellen Selbstbestimmung natürlicher Personen und rechtlich geschützter Geheimnisse. Es muss dabei einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und anderen berechtigten Interessen wie bspw. des Arbeitgebers schaffen. Durch die sich ständig erweiternden Möglichkeiten, besonders im technischen Bereich, unterliegt es einem ständigen Wandel, der verstärkt auch zu gesetzgeberischen Handel geführt hat und noch führen wird. Unsere Rechtsanwälte behalten in diesem komplexen Umfeld für Sie den Überblick und unterstützen Sie bei allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Datenschutz ist in jedem Unternehmen wichtig
Schon weil inzwischen fast jedes Unternehmen im Internet vertreten ist, kommt kein Unternehmen mehr am Thema Datenschutz vorbei. Gesetze und Richtlinien (bspw. das Bundesdatenschutzgesetz BDSG und das Telemediengesetz TMG) verlangen die detaillierte Information des Webseitenbesuchers zu den Grundsätzen der Datenerhebung und Verwendung. Aber auch beim Umgang mit Kundendaten begegnet jedem Unternehmen der Datenschutz: so sind Kundendaten nach dem sog. Datensparsamkeitsgrundsatz eigentlich nach Erfüllung der Verpflichtung wieder zu löschen.
Datenschutz im Arbeitsrecht
Datenschutz am Arbeitsplatz wird meist dann relevant, wenn es um die Überwachung am Arbeitsplatz geht, wie beispielsweise die offene oder verdeckt Videoüberwachung. Doch auch in alltäglichen Situationen, wie etwa der Arbeitszeiterfassung, Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder der Einsichtnahme in Social-Media-Networks, gehen die Meinungen über die (datenschutz-)rechtliche Zulässigkeit weit auseinander.
EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Im Jahr 2016 hat das Europäische Parlament nach mehrjährigen Verhandlungen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Sie wird zum 25. Mai 2018 ausnahmslos in Kraft treten. Sie ersetzt die Regelungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und die in ihrer Umsetzung erlassenen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten. Auch wenn die DSGVO in vielen Punkten den für Deutschland geltenden Regelungen entspricht, bedeutet die EU-DSGVO auch für deutsche Unternehmen einen erheblichen Anpassungsbedarf.
Beratungsangebot Datenschutzrecht
GDK RECHTSANWÄLTE berät und unterstützt Sie und Ihr Unternehmen in allen entscheidenden datenschutzrechtlichen Bereichen projektbegleitend und in Einzelfragen. Wir führen eine rechtliche Analyse des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen durch und helfen Ihnen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam speziell auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte und individuelle Konzepte
GKD RECHTSANWÄLTE entwirft für Sie Datenschutzerklärungen und sorgt dafür, dass Ihre Abrechnungsabläufe, Werbe-Sendungen, Kundendatenanalysen, Cross-Channel-Marketing-Kampagnen oder sonstige digitale Geschäftsmodelle datenschutzkonform umgesetzt werden.
Sollte Ihr Unternehmen von Verstößen gegen das Datenschutzrecht betroffen sein, treffen wir für Sie geeignete Gegenmaßnahmen, wie z. B. die Abmahnung von Wettbewerbern wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Sollte Ihr Unternehmen dagegen Abmahnungen wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen erhalten, helfen wir Ihnen, diese abzuwehren.