Ihre Anwälte im Handelsrecht
in Konstanz und Freiburg
Das Handelsrecht regelt im Wesentlichen das Sonderrecht der Kaufleute, das einen Großteil ihrer Geschäftstätigkeit bestimmt. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen u.a. die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Neben den Vorschriften des HGB wird das Rechtsgebiet insbesondere durch die Rechtsprechung bestimmt. Langjährige Erfahrung und ständige Weiterbildung sind hier deshalb besonders wichtig. GKD Rechtsanwälte berät an unseren Standorten in Konstanz und Freiburg sowie bundesweit und international Unternehmen, Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler in allen Fragen des Handelsrechts.
Vertragsgestaltung im Handelsrecht
Mit unserer großen Erfahrung in diesem Bereich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von allen im Geschäftsverkehr anfallenden nationalen und grenzüberschreitenden handelsrechtlichen Verträgen. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt GKD RECHTSANWÄLTE die speziellen, branchenabhängigen Anforderungen und die wirtschaftlichen Interessen der Mandanten. Dabei versuchen wir, mögliche Konfliktpunkte vertraglich so zu regeln, dass Risiken für unsere Mandanten und Rechtsstreitigkeiten möglichst vermieden werden.
Beratung im Vertriebsrecht
Ein Schwerpunkt der Beratung im Handelsrecht bildet die Beratungstätigkeit im Vertriebsrecht. GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt dabei Unternehmen in allen rechtlichen Fragen, die den Absatz und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland betreffen. Wir beraten insbesondere Hersteller und Handelsunternehmen bei der Ausgestaltung ihres Vertriebssystems über Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer oder eigene Vertriebsgesellschaften. In diesem Zusammenhang übernehmen wir die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, Franchiseverträgen und Lizenzverträgen; zudem beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Vertriebskooperationen und Joint Ventures. Dabei werden auch kartellrechtliche Vorgaben beachtet.
Vertretung bei Streitigkeiten im Handelsrecht und im Vertriebsrecht
Ferner übernimmt GKD RECHTSANWÄLTE die außergerichtliche und prozessuale Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Vertragspartnern, z. B. bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, Ausgleichsansprüchen von Handelsvertretern oder Wettbewerbsverboten. Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor öffentlichen Gerichten, wie etwa vor den Kammern für Handelssachen der Landgerichte, als auch vor Schiedsgerichten in nationalen oder internationalen Schiedsverfahren.