Ihre Anwälte im Insolvenzrecht und für Restrukturierungsberatung

in Konstanz und Freiburg

GKD Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen und deren Organe und Gesellschafter in der Krise oder in der Insolvenz, Geschäftspartner von in Schieflage geratenen Unternehmen, Käufer beim Erwerb von Unternehmen in der Krise bzw. in der Insolvenz und natürlich auch Insolvenzverwalter. Die hohen Risiken im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht erfordern aufgrund der hier lauernden Haftungsfallen für alle Beteiligten eine fundierte Beratung. Unsere erfahrenen Anwälte an unseren Standorten in Konstanz und in Freiburg beraten Sie zu allen Fragestellungen, die sich im Bereich Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht ergeben. GKD Rechtsanwälte erarbeitet mit Ihnen in Krisensituationen sorgfältig und vor allem schnell die für sie passende Lösung. Als Spezialisten im Wirtschaftsrecht kennen wir die Rechts- und Gestaltungsprobleme in allen Stadien eines Restrukturierungsprozesses aus der Sicht aller Beteiligten.

Leistungsspektrum von GKD Rechtsanwälte bei der Restrukturierungsberatung und im Insolvenzrecht

Wie kann GKD Rechtsanwälte Sie in einer Sanierungs- und Restrukturierungsituation unterstützen?

Die Führung eines Unternehmens erfordert eine ständige Risikoabwägung. Das gilt ganz besonders in Krisenzeiten. Damit sich diese Risiken für Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter eines Unternehmens nicht realisieren, müssen Sie sich auf Ihre Berater verlassen können. Unsere Anwälte unterstützen Sie auch in solchen Zeiten. Gemeinsam mit Ihnen erstellen und prüfen wir für Sie u.a. Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte, begutachten das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen und beraten Sie bei der Entwicklung von Insolvenzabwehrstrategien. Zu den Kernkompetenzen von GKD Rechtsanwälte gehört es auch, potentielle Ansprüche eines Insolvenzverwalters außergerichtlich und gerichtlich abzuwehren. Sollten Sie an einem krisenbehafteten Unternehmen beteiligt sein, unterstützen wir Sie z.B. auch bei einem strukturierten Ausstieg aus der Beteiligung, etwa durch einen möglichst werthaltigen Verkauf Ihrer Anteile. Sollte sich eine Insolvenz trotz aller Bemühungen nicht mehr abwenden lassen, beraten unsere Anwälte Sie natürlich auch bei der Stellung eines Insolvenzantrags.

Was versteht man unter einer Insolvenz bzw. einem Insolvenzverfahren?

Eine materielle Insolvenz liegt vor, wenn ein Schuldner seine Gläubiger aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigen kann. Die Gründe hierfür können sein, dass der Schuldner überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Eine formelle Insolvenz liegt vor, sobald das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen hat (Eröffnungsbeschluss). Zweck des Insolvenzverfahrens ist insbesondere die gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger (Gesamtvollstreckung). Das Insolvenzrecht ist also ein Vollstreckungsrecht eigener Art, mit der eine einseitige Bevorteilung einzelner Gläubiger ausgeschlossen werden soll. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sorgt ein dafür eingesetzter Insolvenzverwalter für die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger aus dem dafür zur Verfügung stehenden Schuldnervermögen (Insolvenzmasse).

Welche Eröffnungsgründe müssen bei natürlichen bzw. bei juristischen Personen vorliegen, damit das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann?

Unabhängig davon, ob der Schuldner eine natürliche oder juristische Person ist, liegt ein Insolvenzgrund immer bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor. Vereinfacht gesagt, liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (Zeitpunkt-Illiquidität). Dabei sind die Zahlungsverpflichtungen des Schuldners seinen verfügbaren Zahlungsmitteln gegenüber zu stellen.

Für einen Insolvenzantrag des Schuldners ist es außerdem ausreichend, wenn die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht. Das ist der Fall, wenn der Schuldner also nur voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (Zeitraum-Illiquidität).

Bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (OHG, KG, GbR, usw.), bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist auch die Überschuldung ein Insolvenzgrund. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners dessen Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Zur Feststellung der Überschuldung ist eine sog. Überschuldungsbilanz aufzustellen. Eine Überschuldung scheidet aber aus, wenn eine Unternehmensfortführung „überwiegend wahrscheinlich“ ist. Es ist also eine zweistufige Überschuldungsprüfung durchzuführen.

Was ist unter dem Begriff Distressed M&A zu verstehen und wie können wir Sie hier unterstützen?

Unter Distressed M&A versteht man den Kauf oder Verkauf von Unternehmen in einer finanz- oder leistungswirtschaftlichen Krise. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der Kauf und Verkauf von sog. Distressed Assets (notleidenden Aktiva) kann vielmehr auch vor einer Insolvenz erfolgen. In Krisensituationen sind u.a. Investoren oder auch liquiditätsstarke Konkurrenten daran interessiert, das gesamte Unternehmen oder aber auch nur eine begrenzte Anzahl von Anteilen oder einzelne Vermögenswerte zu übernehmen. Die krisenbetroffenen Unternehmen können durch Verkäufe wiederum gesunden und sich dringend benötigte Liquidität verschaffen. Insolvenzverwalter können durch den Verkauf von Assets die zu verteilende Insolvenzmasse erhöhen. Distressed M&A-Transaktionen sind von einer hohen Komplexität, einem hohen Zeitdruck und deshalb auch einem besonderen Risiko für die handelnden Personen gekennzeichnet. Die erfahrenen Fachanwälte und Anwälte von GKD Rechtsanwälte unterstützen Sie deshalb mit ihrem besonderem Know-How im M&A-Bereich und der Expertise in allen hier relevanten Rechtsbereichen (bspw. Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzarbeitsrecht), um für Sie ein gutes Ergebnis zu erzielen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Was versteht man unter Sanierungsarbeitsrecht und welche arbeitsrechtlichen Fragen stellen sich in Unternehmenskrisen?

In Krisenzeiten ist für Unternehmen häufig der arbeitsrechtliche Rahmen der entscheidende Faktor, der darüber entscheidet, ob eine Sanierung gelingt oder nicht. Bei bereits eingetretener Insolvenz sind außerdem unbedingt die arbeitsrechtlichen Instrumentarien der Insolvenzordnung zu nutzen. Diese können den entscheidenden Unterschied darstellen, ob ein Unternehmen in der Insolvenz fortgeführt werden kann. GKD Rechtsanwälte bietet Ihnen mit seinen erfahrenen Fachanwälten und Anwälten an den Standorten in Konstanz und in Freiburg eine umfassende Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen bei allen arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen einer Unternehmenskrise oder einer Insolvenz. Unsere Anwälte begleiten Sie auch bei allen Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungen. So führen wir für Sie nicht nur Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen durch, sondern beraten Sie auch bei Fragen zu Massenentlassungsanzeigen, Kurzarbeitsvereinbarungen oder Änderungskündigungen.

Was bedeutet SanInsFoG?

Zum 01.01.2021 trat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Restrukturierungs-Richtlinie umgesetzt und ein Stablisierungs- und Restrukturierungsverfah-ren eingeführt, das ohne die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durch Mehr-heitsentscheidungen Eingriffe in die Gläubigerrechte ermöglicht. Die maßgebliche Neuerung dieses Gesetzes ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Das SanInsFoG bringt mit neuen Prognosezeiträumen für die Insolvenzgründe der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und der Überschuldung (§ 19 InsO) neue Kriterien, die von Geschäftsführern bei der Beurteilung einer möglichen Insolvenzantragspflicht zu beachten sind.

GKD Rechtsanwälte berät Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzrecht

Unsere Anwälte im Insolvenzrecht und in der Restrukturierungsberatung

 

Wir beraten sie gerne persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg und Konstanz.

 

Rechtsanwalt Dr. Nicolas Doubleday

Dr. Nicolas Doubleday

Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat

Dr. Rolf Stagat
Standort Freiburg

Bismarckallee 15
79098 Freiburg

Telefon: 0761-590 0040
Telefax: 0761-590 00499
Email: freiburg@gkd-partner.de

Standort Konstanz

Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz

Telefon: 07531-28 2360
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