Ihre Anwälte im Kartellrecht
in Konstanz und Freiburg
Das Kartellrecht als Teilgebiet des Wettbewerbsrechts soll wirtschaftliche Kartelle verhindern und den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten. Verhindert werden sollen insbesondere Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Das Kartellrecht beinhaltet neben dem Kartellverbot auch die sog. Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle) und die Missbrauchsaufsicht. GKD RECHTSANWÄLTE berät Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen Fragen zum deutschen und im europäischen Kartellrecht.
Fusionskontrolle im Kartellrecht
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und -zusammenschlüssen führt bzw. koordiniert GKD RECHTSANWÄLTE die notwendigen Fusionskontrollverfahren. Dabei arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen, die über die notwendige Expertise im Fusionskartellrecht anderer Staaten verfügen. Im Vorfeld einer Transaktion ist zunächst zu prüfen, ob eine Unternehmensbeteiligung nur mit Zustimmung der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts oder einer anderen nationalen Wettbewerbsbehörde erworben werden kann. Bei der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) ist weiterhin zu prüfen, ob der Gesellschaftszweck und die vorgesehenen Absprachen zwischen den Gesellschaftern mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht vereinbar sind.
Vertragsgestaltung und Kartellrecht
Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vermeidung von Kartellrechtsverstößen, insbesondere durch die Gestaltung von Kooperationsverträgen, Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen nach den Vorgaben des deutschen und europäischen Kartellrechts. Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Wettbewerbern (horizontale Absprachen) und zwischen Unternehmen, die in einem Vertikalverhältnis stehen (z. B. Hersteller und Vertragshändler) kartellrechtlich zulässig sein.
Vertretung in Kartell- und Bußgeldverfahren sowie bei Schadensersatzklagen
GKD RECHTSANWÄLTE vertritt außerdem Unternehmen und deren Organe in Kartell- und Bußgeldverfahren vor Gerichten und gegenüber Kartellbehörden. Bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen kommt es häufig zu zivilrechtlichen Schadensersatzklagen gegen Teilnehmer von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Hier unterstützen wir Unternehmen sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Forderungen aufgrund von Kartellrechtsverstößen.
Kartellrecht im gesellschaftsrechtlichen Bereich
Häufig spielen kartellrechtliche Fragen auch bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen eine Rolle, etwa wenn Wettbewerbsverbote zwischen Gesellschaftern vereinbart werden sollen. Zudem ist bei Unternehmenstransaktionen darauf zu achten, dass im Rahmen der Due Diligence kein kartellrechtswidriger Informationsaustausch stattfindet, wenn die Zielgesellschaft und der Bieter in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. GKD RECHTSANWÄLTE bietet Unterstützung bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen sowie von Unternehmenstransaktionen an.