Ihre Anwälte im Stiftungsrecht
in Konstanz und Freiburg
GKD RECHTSANWÄLTE berät Mandanten in allen Fragen des Stiftungsrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Stiftungserrichtung und der laufenden Beratung von Stiftungen.
Errichtung von Stiftungen
Von der ersten Gestaltungsüberlegung bis zur Errichtung einer Stiftung in enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und ggf. den Finanzbehörden und schließlich der Anerkennung der Stiftung bedarf es in der Regel einer intensiven und mehrmonatigen Beratung. Die Anforderungen an die Stiftung sind so vielgestaltig wie die Überlegungen stiftungswilliger Personen. Eine Stiftung muss nicht unbedingt gemeinnützig ausgestaltet werden (mit der Folge von Steuerbegünstigungen), sondern kann auch dazu dienen, größere Vermögen oder ein Unternehmen für die nachfolgenden Generationen zu bewahren, etwa in Form einer Familienstiftung.
Stiftungserrichtung durch Testament
In der Regel ist es ratsam, eine Stiftung bereits zu Lebzeiten zu errichten. Es ist aber auch möglich, in einem Testament die Errichtung einer Stiftung anzuordnen. GKD RECHTSANWÄLTE berät Sie bei der Gestaltung eines entsprechenden Testaments. Sinnvollerweise wird ein Testamentsvollstrecker für die Errichtung der Stiftung nach dem Tode des Erblassers sorgen.
Laufende Beratung im Stiftungsrecht
Zudem unterstützen wir Stiftungen in allen Rechtsfragen des Stiftungsrechts, insbesondere zur Verwaltung des Stiftungsvermögens und zur Haftung von Stiftungsorganen. Zudem vertreten wir Stiftungen im Rechtsverkehr mit den Stiftungsbehörden.