Ihre Anwälte im Strafrecht

in Konstanz und Freiburg

Häufig stellt die Einleitung eines Straf- oder Steuerstrafverfahrens für den Betroffenen eine grundlegende, ja dramatische Zäsur in seinem Leben dar. Der Beschuldigte wird mit einem Vorwurf konfrontiert, der ihm Angst macht und den er nicht versteht. Er kann nicht erfassen, welche unmittelbaren Folgen das Strafverfahren für ihn möglicherweise bereithalten, noch weniger, welche Langzeitkonsequenzen durch eine Verurteilung drohen. Wir stehen Ihnen in dieser Situation vorbehaltlos zur Seite und wir beraten Sie von der ersten Stunde des Verfahrens an bis zum Abschluss, möglicherweise bis zu einer Entscheidung des Revisionsgerichts.  Es stellen sich erschreckende Fragen, bspw. ob eine Haftstrafe droht aber auch so Banales wie die Frage, ob man morgen noch den so lange geplanten Urlaub ins Ausland antreten darf. In besonders gravierenden Fällen lernen Sie uns nicht in unseren Büroräumen in Konstanz oder Freiburg kennen sondern bei einem Haftprüfungstermin vor Gericht oder – sogar noch schlimmer – während der bereits vollzogenen U-Haft in einer Justizvollzugsanstalt. In allen Fällen sind wir für Sie da und verteidigen Sie kompetent, schnell und entschlossen, immer das für Sie wichtige Resultat unserer Tätigkeit im Blick behaltend.

Es geht aber nicht nur um die Beantwortung  naheliegender strafrechtlicher Fragestellungen. Wir halten es für besonders wichtig, Sie von Beginn unserer Beratung an umfassend aufzuklären, also auch bei den wirtschaftlichen und beruflichen Folgewirkungen, die Sie häufiger härter treffen, als die rein strafrechtliche Ahndung durch das Strafgericht.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Befähigung zu verleihen, nach einer fundierten Beratung selbst über den richtigen Weg der Verteidigung zu entscheiden.

GKD Rechtsanwälte verteidigt Sie von unseren Standorten in Konstanz und in Freiburg aus in allen relevanten Bereichen des Strafrechts. Insbesondere in den Bereichen

  • Wirtschaftsstrafrecht (u.a. Betrug und Untreue)
  • Insolvenzstrafrecht (u.a. Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte)
  • Steuerstrafrecht
  • Arztstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verteidigung bei Kapitalstraftaten
  • bei Fragen der Einziehung und Nebenfolgen einer Bestrafung
  • sowie in der Berufungs- und Revisionsinstanz

sind wir spezialisiert für Sie tätig.

In den folgenden Stadien eines Strafverfahrens werden wir gerne für Sie tätig:

1. Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren birgt die größten Verfahren für Sie aber auch die besten Möglichkeiten, Ihre Rechte in der gebotenen Art und Weise zu wahren. Einerseits werden die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst im Geheimen geführt, Sie werden in der Regel erst spät über die Einleitung und den Verlauf der Ermittlungen unterrichtet, denn der Erfolg der Ermittlungen soll nicht gefährdet werden. Andererseits steht die Staatsanwaltschaft noch am Anfang eines enorm aufwendigen Verfahrens, welches möglicherweise  durch mehrere Instanzen geführt werden muss und damit die staatlichen Ressourcen unverhältnismäßig belastet.  Gerade in den großen Wirtschaftsstrafverfahren, auf die wir spezialisiert sind, fehlt es der Polizei aber  auch der Staatsanwaltschaft an der nötigen Kapazität und Expertise, einen gesicherten und erfolgreichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Der hohe finanzielle und personelle Einsatz muss gerechtfertigt werden, dies führt zu hoher Unsicherheit und hohem Druck auf die Anklagebehörde. Diese Unsicherheiten müssen richtig genutzt werden. Es kommt also darauf an, möglichst frühzeitig in das Geschehen einzugreifen, um auf die noch offene Willensbildung der Ermittlungsbehörden Einfluss nehmen zu können.

Im Ermittlungsverfahren ist also ein möglichst frühzeitiges Verteidigen geboten.

Vermieden werden dadurch auch klassische Fehler, wie eine zu frühe Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden, die zu nicht mehr behebbaren Nachteilen für Sie führen könnten. Dabei ist das Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihr gutes Recht, welches wir auch an dieser Stelle engagiert durchsetzen.

Die gebotene, aktive Verfahrensgestaltung erfordert Erfahrung, Weitsicht und Mut. Wir können  Ihnen frühzeitig aufzeigen, welche Maßnahmen angezeigt sind, um für Sie bedeutsame Verfahrenskonstellationen  zu sichern oder sonst taktisch Gebotenes umzusetzen, ohne das eine erfolgreiche Verteidigung vor Gericht dramatisch scheitern wird.

Vorausschauendes Handeln kann also in vielen Fällen dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren bereits frühzeitig beendet werden kann. Ihnen ersparen wir dadurch massive Unannehmlichkeiten und Kosten, die durch ein Strafverfahren vor Gericht ausgelöst werden, ganz zu schweigen von der Belastung, die durch ein solches Verfahren Ihre Familie, Ihr soziales Umfeld oder Ihr Unternehmen trifft.

Durch eine kompetente und seriöse Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten, insbesondere durch eine vorausschauende Verteidigung unter Berücksichtigung finanzieller, beruflicher und sonstiger Folgen kann häufig eine schnelle Beendigung des Verfahrens erreicht werden.

Wir sorgen dabei für die Entwicklung einer Verfahrensstrategie unter Berücksichtigung erreichbarer Verteidigungsziele, die auch für Sie Klarheit bei der Gewichtung des Für und Wider geben, um am Ende Ihre Zustimmung zu einer verfahrenserledigenden Erklärung ermöglichen.

So kann ein frühzeitiger Abschluss des Strafverfahrens schon im Ermittlungsverfahren erreicht werden!

2. Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren wird häufig als rein formales Stadium zwischen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und Zulassung der Anklage durch das angerufene Gericht verstanden. Durch die Zulassung der Anklage gibt das erkennende Gericht zu erkennen, dass es von einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit des Angeklagten ausgeht.

Auch hier muss – in geeigneten Fällen – entschieden reagiert werden. Es handelt sich gerade nicht nur um ein organisatorisches Durchgangsstadium sondern einen für den Ausgang des Strafverfahrens ganz wesentlichen Moment der Willensbildung der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Gerichts. Das zur Entscheidung des Strafverfahrens berufene Gericht wird erstmals mit der Sache konfrontiert. Es erhält durch die Anklage der Staatsanwaltschaft und die von ihr erhobenen Tatsachen  und vorgelegten Akten ein einseitiges Bild der Sache, welches  die Sicht des Angeklagten, also Ihre Sicht, nur bedingt berücksichtigt. Diese, ihre Sicht der Dinge muss an dieser Stelle dargestellt werden, um nicht eine Voreingenommenheit des Gerichts  entstehen zu lassen, die im späteren Verfahren nicht mehr korrigiert werden kann.

Durch eine Einflussnahme auf die Entscheidung des für die Eröffnung des Verfahrens zuständigen Gerichts kann der Umfang der Anklage reduziert werden und die Dauer des Verfahrens für den Mandanten abgekürzt werden, es können gegebenenfalls auch Anklagepunkte oder die ganze Anklage widerlegt werden, sodass es nicht zur Hauptverhandlung kommt.

3. Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist das Kernstück des Strafverfahrens. Ist es nicht gelungen, das Verfahren bereits zuvor, im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren durch Einstellung zu beenden, wird es hier für Sie richtig ernst. Urteile der ersten Instanz werden nur noch in einer geringen Zahl in den weiteren Instanzen korrigiert.

In der Hauptverhandlung gilt es also, so sachlich wie engagiert auf den Verfahrensablauf, insbesondere das Beweisprogramm Einfluss zu nehmen, so dass alle für Sie günstigen Tatumstände berücksichtigt werden. Engagement ist in diesem Stadium des Verfahrens eine Selbstverständlichkeit.  Durch unser sachlich-kompetentes Verhalten sind wir aber auch in der Lage, die übrigen, von Natur aus skeptischen, Verfahrensbeteiligten von unserer Lösung zu überzeugen.

Unsere Aufgabe ist es, das Verfahren so zu führen, dass Sie durch eine überlange Verfahrensdauer nicht unnötig belastet werden, gleichzeitig aber ein optimales Ergebnis erkämpft wird.

Unsere Expertise in diesem Bereich basiert auf nahezu 30 Jahren Berufserfahrung.

4. Berufungs- und Revisionsverfahren

Das Berufungsverfahren ist eine zweite Tatsacheninstanz, hier können die Versäumnisse aus der ersten Instanz durch einen erfahrenen Verteidiger noch einmal korrigiert werden. Gleichzeitig sollte in der Berufungsverhandlung so verteidigt werden, dass Ihre tatsächlichen und rechtlichen Argumente auch in der Revision mit Erfolg vorgetragen werden können. Die formalen Anforderungen sind in diesem Bereich hoch, durch unsere jahrzehntelange Erfahrung – gerade auch im Revisionsrecht – wissen wir was zu tun ist.   Auch hier vermeidet eine sorgfältige Vorbereitung der Berufungsverhandlung dem Mandanten eine unnötig belastende überlange Verfahrensdauer.

Doch so weit wollen wir es nicht kommen lassen!

5. Weiterführende Informationen

 

Grundlagen der strafrechtlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil I

Unsere Fachanwälte und Anwälte im Strafrecht

 

Wir beraten sie gerne persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg und Konstanz.

Rechtsanwalt Dr. Nicolas Doubleday
Dr. Nicolas Doubleday
Standort Freiburg

Bismarckallee 15
79098 Freiburg

Telefon: 0761-590 0040
Telefax: 0761-590 00499
Email: freiburg@gkd-partner.de

Standort Konstanz

Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz

Telefon: 07531-28 2360
Telefax: 07531-28 23629
Email: konstanz@gkd-partner.de

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