Der Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zum Arbeitsgericht ist kein leichter. Das BAG eröffnet ihn nur in Ausnahmefällen, denn es rechnet den GmbH-Geschäftsführer dem „Arbeitgeberlager“ zu und Rechtsstreitigkeiten im Arbeitgeberlager sollen nicht vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden. Dennoch wird der Weg zum Arbeitsgericht von GmbH-Geschäftsführern immer wieder gesucht. Das BAG hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage des zulässigen Rechtswegs für Klagen von GmbH-Geschäftsführern befasst und seine frühere Rechtsprechung geändert. Der Beitrag geht auf Inhalt und Folgen dieser Rechtsprechungsänderung ein, die es GmbH-Geschäftsführern erleichtert, ihre Rechte vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen.

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