Joachim Ehinger
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Joachim Ehinger berät Sie von unserem Standort Konstanz aus im Erbrecht und der Unternehmensnachfolge, im Handels– und Gesellschaftsrecht, im Bau- und Immobilienrecht sowie im Versicherungsrecht.
Schwerpunktmäßig berät Herr Rechtsanwalt Ehinger unsere Mandanten bei der Nachlassplanung. Hierbei liegt das Augenmerk auf der steueroptimierten Gestaltung von letztwilligen Verfügungen sowohl von Unternehmerinnen und Unternehmern als auch Privatpersonen. Herr Ehinger unterstützt unsere Mandanten darüber hinaus auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie in allen sonstigen erbrechtlichen Belangen. Seine Kenntnisse im Erbrecht hat Herr Ehinger u. a. während seiner Tätigkeit bei einer auf Erbrecht spezialisierten Anwalts- und Notarkanzlei erworben. Seit 2022 ist Herr Rechtsanwalt Ehinger Fachanwalt für Erbrecht.
Daneben ist Herr Joachim Ehinger auch im Handels– und Gesellschaftsrecht für unsere Mandanten tätig. Er berät unsere Mandanten bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der Wahl der passenden Rechtsform.
Als Aufsichtsratsmitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft hat Herr Rechtsanwalt Ehinger darüber hinaus besondere Kenntnisse im Bereich des Bau- und Immobilienrechts.
Während seiner Tätigkeit für ein großes US-amerikanisches Versicherungsunternehmen konnte Herr Rechtsanwalt Ehinger seine Kenntnisse im Bereich des Versicherungsrechts vertiefen. Hierbei war Herr Ehinger für den Bereich D&O-Versicherungen, W&I-Versicherungen und Cyber-Versicherungen tätig.
Rechtsanwalt Joachim Ehinger studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Unternehmen und Recht (Law and Finance). Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Darmstadt. Während seines Referendariats war Herr Ehinger unter anderem für eine renommierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei tätig, die auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Er war in dieser Zeit Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. auf Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften.