Erbrecht und Unternehmensnachfolge
GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Inhaber von Familienunternehmen bei der Gestaltung, Planung und Durchführung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Unsere umfassende Expertise ermöglicht eine fundierte Beratung bei der Abfassung von Vorsorgedarlehen und Eheverträgen, der vorweggenommenen Erbfolge, der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis zur Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen für die Unternehmensnachfolge. Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch in gerichtlichen Erbauseinandersetzungsverfahren.
Beratung im Erbrecht
Im Fokus der erbrechtlichen Beratung steht die vorweggenommene Erbfolge (also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten), die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zur Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen. Aber auch nach dem Erbfall beraten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, Testamentsanfechtungen, Erbauseinandersetzungen, Streitigkeiten im Erbscheinsverfahren etc.Unternehmensnachfolge
Im Rahmen unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge kommt Ihnen zu Gute, dass das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts einen der Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei darstellt. Eine fundierte Beratung bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge erfordert nämlich regelmäßig nicht nur gute Kenntnisse im Bereich des Zivil- und Erbrechts, sondern auch des Gesellschaftsrechts.Leistungsspektrum bei der Beratung im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge
Zu unserem Leistungsspektrum bei der Beratung im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge gehören u. a.:- Nachfolgegestaltung durch Testament/Erbvertrag und Prüfung von bestehenden Verfügungen von Todes wegen
- Regelungen rund um die Testamentsvollstreckung und Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Regelung des Ausschlusses von der Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Regelung der Unternehmensnachfolge (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)
- Erbausschlagung
- Stiftungsrecht
- Vermögensübertragungen/Schenkungen unter Lebenden bzw. auf den Todesfall
- Nachlassverwaltung
- Erbauseinandersetzung