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Typische Fragen bei der Rechtsformwahl

Sie möchten eine Gesellschaft gründen und überlegen, welche Rechtsform für Sie geeignet ist? Oder Sie sind bereits Gesellschafter und überlegen, ob die Rechtsform Ihrer Gesellschaft auch die richtige ist? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. An dieser Stelle beantworten wir die häufigsten und wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wahl der Rechtsform typischerweise Stellen.
Ganz allgemein gilt bei der Rechtsformwahl, dass diese in der Regel von ganz verschiedenen Faktoren abhängt (bspw. das zur Verfügung stehende Startkapital oder die Bereitschaft Haftung zu übernehmen). Neben der Selbstständigkeit in einem Einzelunternehmen kommen für die Rechtswahl Personen- oder Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen Voraussetzungen in Betracht. Alle diese Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, weshalb es hier besonders auf eine individuelle Beratung ankommt.  Im Folgenden bieten wir Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsformen und zeigen Ihnen, welche Rechtsform für wen grundsätzlich in Betracht kommt.

Die wichtigsten Fragen für Sie im Überblick:

Warum sollte ich mir überhaupt Gedanken über die richtige Rechtsform meines Unternehmens machen?

Die Rechtsform schafft den rechtlichen Rahmen für das Handeln Ihres Unternehmens. Sie definiert u.a. die sog. Geschäftsführungsbefugnis. Bestimmt also, wer wie und in welchem Rahmen für das Unternehmen handeln darf, wer die Letztentscheidungsbefugnis hat und wer so die Richtung Ihres Unternehmens vorgeben darf. Sie entscheidet somit zugleich aber auch über die Haftung des Unternehmens, aber auch über die Haftung der für das Unternehmen handelnden Personen und der Kapitalgeber. Die Rechtsformwahl entscheidet auch über Buchführungspflichten, die Art des Jahresabschlusses sowie steuerliche Pflichten. Schließlich sorgt die Wahl der richtigen Rechtsform auch dafür, dass sich Ihr Unternehmen mit frischem Kapital versorgen kann und neue Gesellschafter bzw. Mitunternehmer aufnehmen kann.

Welche Rechtsformen gibt es?

Das Einzelunternehmen

Wer alleine selbstständig tätig ist und keine Kapitalgesellschaft gründet, ist sog. Einzelunternehmer.

Die Personengesellschaft

Wer sich mit einer anderen (juristischen oder natürlichen) Person zusammenschließt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, gründet damit zunächst eine sog. Personengesellschaft. In Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt. Das bedeutet, dass auch das Privatvermögen für betriebliche Schulden herangezogen werden kann. Die wichtigsten Personengesellschaften sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG) – im Unterschied zu den anderen Personengesellschaften haftet hier nur ein Teil der Gesellschafter unbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG – hier haftet kein Gesellschafter persönlich, sondern nur eine GmbH
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) – steht nur für Freiberufler (bspw. Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater etc.) offen
Die Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts und eine juristische Person. Sie ist damit selbst Träger von Rechten und Pflichten. Anders als Personengesellschaften kann eine Kapitalgesellschaft deshalb auch ohne einen weiteren Gesellschafter gegründet werden (sog. Ein-Mann-Gründung). Sie zeichnet sich außerdem u.a. dadurch aus, dass es ein festgelegtes sog. Stammkapital und gesetzliche Vorschriften zur Kapitalerhaltung gibt. Ein gewisses Stammkapital muss immer vorhanden sein und darf nicht angerührt werden. Im Gegenzug haftet auch die Gesellschafter grds. nicht persönlich für die Schulden der Kapitalgesellschaft. Die Gründung ist allerdings auch aufwendiger als bei einer Personengesellschaft. Sie erfolgt in mehreren Schritten, z.B. Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung der Satzung und Handelsregister-Eintragung. Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) – eine „kleine“ GmbH
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG aA)

Was sind die wichtigsten Faktoren bei der Bestimmung der richtigen Rechtsform?

Im Ergebnis bleibt die Frage der richtigen Rechtswahl immer eine Einzelfallentscheidung, die sich nicht pauschalieren lässt. Es kommt darauf an, nach der umfassenden Ermittlung sowohl Ihrer rechtlichen als auch Ihrer steuerlichen Bedürfnisse eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Gleichwohl gibt es Faktoren, die bei jeder Beratung eine mehr oder weniger wichtige Rolle spielen und die deshalb immer in die Überlegungen einbezogen werden sollten. Dazu gehören u.a.:

  • die Anzahl der Personen, mit denen die Gesellschaft gegründet bzw. das Unternehmen geführt werden soll
  • wer entscheiden können soll und wie schnell Entscheidungen getroffen werden sollen
  • der Umfang der persönlichen Haftung, die die handelnden Personen eingehen können und wollen
  • das zur Verfügung stehende Startkapital, das in die Gesellschaft eingebracht werden kann
  • steuerrechtliche Fragen und Besonderheiten, die bei der Gründung bzw. der Rechtsformwahl beachtet werden müssen
  • das Risiko, das mit dem konkreten Unternehmensgegenstand verbunden ist
  • Vorgaben zum Firmennamen – Marketingstrategie
  • Offenheit für mögliche Investoren

Was zeichnet eine GmbH & Co. KG aus?

Anders als bei einer „normalen“ Kommanditgesellschaft (KG) ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (der sog. Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Anders als bei den anderen Personengesellschaften haftet hier also keine natürliche Person für die Schulden der KG. Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es also, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder jedenfalls soweit wie möglich zu begrenzen. Die GmbH & Co. KG ist also eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihre Zulässigkeit war vor diesem Hintergrund dann auch lange Zeit sehr umstritten. Inzwischen ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG aber eine der häufigsten Rechtsformen in der Geschäftswelt. Sie hat auch Vorteile gegenüber der „einfachen“ GmbH, z.B. durch die erleichterte Auszahlung von Jahresüberschüssen. Diese können in der Regel in voller Höhe an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Die GmbH & Co. KG ist nämlich eine KG und keine GmbH, sodass sie keinen Kapitalerhaltungsvorschriften unterliegt. Umgekehrt wird ohne Kapitalerhaltungsgrundsatz gleichzeitig aber auch die Kapitalaufbringung erleichtert, da diese nicht unweigerlich, wie in der GmbH, das Stammkapital erhöht. Investoren können so als Kommanditisten beteiligt werden, ohne gleichzeitig die Auszahlungssperre zu erhöhen. Schließlich ist die GmbH & Co. KG auch flexibler als die „normale“ GmbH, da Gesellschafterwechsel formlos möglichen sind.

Bin ich und mein Unternehmen für immer an die einmal getroffene Wahl der Rechtsform gebunden?

Ein Unternehmen ist kein statisches Gebilde, sondern unterliegt ständig einem dynamischen Wandlungsprozess. Die Frage nach der zweckmäßigen Rechtsform stellt sich deshalb nicht nur bei der Gründung des Unternehmens, sondern ständig im weiteren Verlauf des Unternehmens. Die einmal getroffene Rechtsformwahl ist deshalb auch nicht für immer bindend, sondern kann später noch verändert werden. Neben anderen Umwandlungsvorgängen kann die Rechtsform insbesondere durch einen Formwechsel geändert werden. Mit diesem kann die Gesellschaft unter Beibehaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Identität ihre Rechtsform ändern. Es ist also grundsätzlich möglich, dass nach dem Formwechsel die Zusammensetzung der Anteilseigner unverändert bleibt und Verträge mit Kunden, Lieferanten, etc. fortbestehen. Der Aufwand des Formwechsels ist u.a. von der gewünschten Zielrechtsform abhängig. Sind sich alle Gesellschafter über die Durchführung des Formwechsels einig, kann das Verfahren stark vereinfacht und beschleunigt werden.

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