BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21

Im September haben wir mit einem aktuellen Beitrag über den wohl meistdiskutierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 berichtet. Wie bereits damals erläutert, hat das BAG am 13. September 2022 – jedenfalls auf den ersten Blick – eine wahre „Zeitenwende“ im Arbeitsrecht eingeläutet. Die Kernaussage dieses „Grundsatzbeschluss“ war, dass Arbeitgeber bereits nach aktueller Gesetzeslage (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von ihren Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Read More