Die Richtlinie (EU) 2019/770 führt seit dem 01.01.2022 zu Veränderungen in Verträgen über digitale Produkte und Dienstleistungen. Im Folgenden Beitrag soll auf die wesentlichen Änderungen, die mit der Umsetzung der Richtlinie verbunden sind, eingegangen werden. Die Richtlinie wirkt sich insbesondere auf das BGB aus. Die Anpassungen regeln nahezu ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Sie betreffen allerdings mittelbar auch das B2B-Verhältnis.

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