Das Corona-Virus stellt Unternehmen und Betriebe vor nicht gekannte Herausforderungen. Dürfen Arbeitnehmer wegen des Corona-Virus der Arbeit fernbleiben, muss der Arbeitgeber sie im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht nach Hause schicken, welche Vorgaben ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz? Kann der Betrieb bei hoheitlichen Vorgaben wie der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) überhaupt noch aufrechterhalten werden?Weiterlesen
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