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Haftung des GmbH-Geschäftsführers (24.06.2014)
Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen und ist insofern einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Besondere Haftungsrisiken ergeben sich für den Geschäftsführer in der Krise der GmbH. Außerdem kommt eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Rahmen der Produkthaftung und für Umweltschäden in Betracht. Aber auch jenseits der Stellung des Geschäftsführers im Geschäftsverkehr muss dieser wissen, welche Rechte und Pflichten er im Innenverhältnis hat. Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich auf ihr Stammkapital beschränkt. Wegen dieses Privilegs der Haftungsbegrenzung stellen das GmbH-Gesetz und die Rechtsprechung strenge Anforderungen an Gesellschafter sowie Geschäftsführer zur Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals.
Seminarziel:
Die Teilnehmer erfahren, wer Adressat datenschutzrechtlicher Verpflichtungen ist, und wer welche Daten erheben darf. Dabei werden die Rechte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Betriebsrates erläutert Ziel des Seminars ist es, anhand von zahlreichen Bespielen und Fallstudien aus der Praxis einen umfassenden Überblick über die für den GmbH-Geschäftsführer bestehenden Haftungsrisiken zu geben. Dies soll Sie in die Lage versetzen, die mit der Stellung des Geschäftsführers verbundenen Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.
Besonders interessant für:
GmbH-Geschäftsführer, Personalleiter, Führungspersonen aller betrieblichen Bereiche, die sich auf eine Geschäftsführerposition vorbereiten.