Nicht selten wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, ohne dass ein Aufhebungsvertrag bzgl. des Arbeitsverhältnisses oder ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wird. Der Autor geht der Frage nach, ob und ggf. welchen materiell-rechtlichen Einfluss die Organstellung auf das Arbeitsverhältnis des beförderten
Arbeitnehmers hat.

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