Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle ab 50 Beschäftigten!
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten. Wird diese gesetzliche Anordnung nicht umgesetzt, können Bußgelder bis zu Euro 500.000 verhängt werden.
Die Schwelle für die Beschäftigtenzahl für Unternehmen, die von dem neuen Gesetz noch nicht erfasst werden, sinkt am 17. Dezember 2023 auf 49. Jedes Unternehmen, das 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, muss also am 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Bei Verstößen drohen nicht nur den Unternehmen hohe Bußgelder, sondern auch den verantwortlichen Geschäftsführern. Sie sind für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe verantwortlich und haften andernfalls persönlich für den Schaden, der dem Unternehmen durch die Bußgeldzahlung entsteht (Verletzung der Legalitätspflicht).
Die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Beachtung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes für die korrekte Behandlung eingehender Meldungen erfordern genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen. Die Führung der internen Meldestelle durch eigene Mitarbeiter ist deshalb zeitaufwändig und erfordert kostspielige Schulungen. Durch die Auslagerung der Meldestelle an einen Rechtsanwalt als externe Ombudsperson lässt sich dieser personal- und kostenintensive Aufwand vermeiden. Durch die Auslagerung an einen Rechtsanwalt als unabhängige Institution wird außerdem die korrekte Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sichergestellt.
GKD Rechtsanwälte bietet die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle zum Pauschalpreis an. Nähere Informationen enthält unser aktuelles Angebot, dass sich insbesondere an kleinere Unternehmen mit 50-250 Beschäftigten richtet. Ziel unseres Angebots ist es, Sie von dem bürokratischen Aufwand der Einrichtung und Führung einer internen Meldestelle zu entlasten und Ihnen die Sicherheit zu geben, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um Bußgelder und die persönliche Haftung von Geschäftsführern zu vermeiden. Nähere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zu unserem Angebot der Einrichtung einer internen Meldestelle erhalten Sie auf Nachfrage unter stagat@gkd-partner.de.