Fehlerhafte Geschäftsführerverträge sind ein hohes Risiko. Ist der Geschäftsführervertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen worden , so entsteht ein faktisches Dienstverhältnis. Das faktische Dienstverhältnis aufgrund fehlerhaften Geschäftsführervertrages stellt vor allem für den Geschäftsführer ein hohes Risiko dar. Das Risiko kann sich aber auch zulasten der Gesellschaft auswirken. In meinem Beitrag „Chancen und Risiken eines faktischen Geschäftsführer-Dienstverhältnisses“ im soeben erschienenen neuen E-Book GmbH-Geschäftsführung 2024 erläutere ich die Risiken, die aus einem fehlerhaften Geschäftsführervertrag erwachsen und beschreibe die rechtlichen Chancen, die sich hieraus für GmbH-Geschäftsführer ergeben können. – Beitrag von Dr. Rolf Stagat