Bei der Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen sollten von den Gesellschaftern unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Zu beachten sind neben gesellschaftsrechtlichen und haftungsrechtlichen Kriterien auch betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte. Die passende Rechtsform muss daher für jeden Einzelfall gesondert ermittelt werden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.
Unternehmen und Einrichtungen sehen sich seit Jahren einer immer übergriffiger werdenden Rechtsprechung der Sozialgerichte und Prüfungspraxis der Deutsche Rentenversicherung Bund ausgesetzt. Seit den November – Urteilen des Bundessozialgerichts und dem Ende der „Kopf und Seele“– Rechtsprechung werden nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer im eigenen Unternehmen von der Rechtsprechung als weisungsabhängige Beschäftigte betrachtet und mit hohen Beitragsnachforderungen überzogen. Die Bestrebungen von Gerichten und Sozialversicherungsträgern, das prekäre Rentenversicherungssystem durch extensive Auslegung des Begriffs der Beschäftigung finanziell zu stützen, haben viele Bereiche der Gesellschaft erreicht. Auch Handwerksbetriebe, die Subunternehmer beauftragen, machen ungewollt Bekanntschaft mit den Rentenversicherungsträgern.
[Beitrag von Dr. Rolf Stagat]
Ein Gesellschafter – Geschäftsführer einer aus zwei Personen bestehenden GmbH, der 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist nur dann selbstständig, wenn ihm gegenüber dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Stichentscheidsrecht zusteht. Ohne ein solches Stichentscheidsrecht ist der Gesellschafter – Geschäftsführer abhängig beschäftigt.
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