Einleitung
In der täglichen Beratung zum Markenrecht stellt sich manchen Mandantinnen und Mandanten die Frage, ob es der Anmeldung einer Marke zum Schutz des eigenen Firmennamens bedarf oder ob bereits hinreichend Schutz durch die Benutzung des Unternehmenskennzeichens im Verhältnis gegenüber Dritten besteht. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie weit der Schutz des Unternehmenskennzeichens im Markengesetzes reicht, ohne Inhaber‘in einer registrierten nationalen Marke beim DPMA zu sein.Weiterlesen