1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.Weiterlesen