Die Europäische Union hat am 20. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen erlassen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag nun am 23. Juni 2022 in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie gebilligt. Es tritt nach Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. August 2022 in Kraft.
Durch die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 die darin enthaltenen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Spätestens ab
dem 1. August 2022 sind nun die in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden.Weiterlesen