Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“

Das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“

In immer stärker globalisierten Märkten können deutsche Unternehmen nur dann bestehen, wenn ihre Produkte einen technologischen Vorsprung gegenüber denen der Mitbewerber aufweisen. Damit kommt dem Know-how eine besondere Schlüsselstellung zu, es stellt für viele Firmen mittlerweile einen wesentlichen Bestandteil des Betriebskapitals dar.

Durch diese Entwicklung werden Mitarbeiter verstärkt zu Geheimnisträgern. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, durch arbeitsrechtliche Vereinbarungen von Verschwiegenheitsobliegenheiten und anderen organisatorischen Maßnahmen dem möglichen Abfluss von Technologie sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wirksam zu begegnen, gerade im Hinblick darauf, dass ein Wechsel des Mitarbeiters zum Konkurrenten theoretisch immer möglich ist.

Der Know-how Schutz bekommt durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz eine noch größere Bedeutung. Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehG-E) setzt der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zur Verbesserung und Vereinheitlichung des zivilrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes um. Durch die Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs wird es erforderlich, vertrauliche Informationen „angemessen“ zu schützen, um in den Schutzbereich des GeschGehG zu gelangen. Daraus erwächst für den Geschäftsführer die Pflicht, ein „Geschäftsgeheimnis-Management“ zu betreiben, das sicherstellt, dass sensible Informationen identifiziert, bewertet und ausreichend geschützt, also überhaupt erst zu „Geschäftsgeheimnissen“ gemacht werden. Ein nicht ausreichender Geschäftsgeheimnisschutz begründet künftig nicht nur das Risiko, dass das eigene Know-how ungeschützt bleibt, sondern auch eine erhebliche Haftungsgefahr für Geschäftsleiter.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen des Know-how-Schutzes
  • Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Umsetzung
  • Rechtliche Handhabung von Arbeitnehmererfindungen und die angemessene Vergütung eines Arbeitnehmererfinders
  • Das neue Geschäftsgeheimnis-Gesetz: Neue Anforderungen an einen wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Weiterführende Informationen:

Datum:
9 April 2019,
16:00-19:00 Uhr

Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustr. 21,
78467 Konstanz

Anmelde-Informationen:
Ausführliches Seminarprogramm:
Geschäftsgeheimnisse in Gefahr