Viele deutsche Unternehmen lassen mittlerweile ihre Produkte oder Komponenten ihrer Produkte im chinesischen Ausland durch externe Hersteller anfertigen. Der sog. „Original Equipment Manufacturer“ (auch kurz „OEM“ oder „Erstausrüster“ genannt) produziert nach den Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers, labelt die Ware mit der Marke des Auftraggebers und bereitet die Produkte für den Export vor.

In diesen Fällen sollte der Auftraggeber über eine Registrierung seiner Marke in China nachdenken. Das verdeutlicht der folgende vom chinesischen Obersten Volksgericht entschiedene Fall:

HONDA-HONDAKIT-Entscheidung

Ein Auftraggeber aus Myanmar beauftragte einen chinesischen OEM mit der Produktion von Waren und dem anschließenden Labeln mit der Aufschrift „HONDAKIT“, wobei der Wortbestandteil „HONDA“ besonders hervorgehoben wurde. Die Honda Motor Co., Ltd als Inhaberin der Marke „HONDA“ klagte gegen den Auftraggeber vor den chinesischen Gerichten und obsiegte schließlich in der letzten Instanz. Aufgrund der Verwechslungsgefahr nahm das Gericht eine Verletzung der Markenrechte der Honda Motor Co., Ltd an. Dass die Produkte des Auftraggebers aus Myanmar lediglich für den Export bestimmt waren, hat das Gericht für irrelevant gehalten. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass die Produkte in den chinesischen Markt reimportiert und des Weiteren von Chinesen im Ausland verwechselt werden könnten.

Folgen aus der HONDA-HONDAKIT-Entscheidung für deutsche Unternehmen

Unternehmen, die ihre Marke auch in China registriert haben, können somit leichter den Vertrieb mit gefälschten bzw. verwechslungsfähigen Produkten aus China und deren Verbreitung in andere Länder unterbinden.

Umgekehrt könnte es für ein Unternehmen nun problematischer werden, wenn es über keine in China registrierte Marke verfügt. Sollte nämlich eine verwechslungsfähige fremde Marke in China bereits angemeldet sein, könnte das OEM zu einer Markenverletzung führen und somit der Export am chinesischen Zoll scheitern.

Markenanmeldung in China und unser Beratungsangebot im Markenrecht

Eine Markenregistrierung in China kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen. Entweder durch eine nationale Anmeldung der Marke bei den chinesischen Behörden oder über die sog. „Internationale Registrierung“ über das DPMA und die WIPO. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, wählen mit Ihnen den für Sie passenden Weg aus und unterstützen Sie auf diesem bis zur Eintragung Ihrer Marke.

GKD Rechtsanwälte berät Sie auch in allen anderen Fragen des Markenrechts. Zu unseren Beratungsangeboten zählen dabei u. a. auch:

  • Abgrenzungsvereinbarungen,
  • Abmahnung,
  • Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen,
  • Beschwerdeverfahren,
  • Domainregistrierung,
  • Due-Diligence-Prüfung,
  • Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen,
  • Franchise-Agreement,
  • Lizenzverträge,
  • Markenanmeldung national und international,
  • Markenüberwachung,
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse,
  • Widerspruchsverfahren

Für alle Fragen rund um diese Themen im Markenrecht sowie auch zu Fragen in anderen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes steht Ihnen insbesondere Herr Rechtsanwalt Burbach zur Verfügung.

Rechtsanwalt Jonas M. Burbach

Jonas M. Burbach