Die Auslegung des erbschaftsteuerlichen Begriffs „junges Verwaltungsvermögen” ist streitig. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 6. 7. 2012 zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (JStG 2013) vorgeschlagen, den Anwendungsbereich dieser Bestimmung auf Gestaltungs- bzw. Einlagefälle zu beschränken. Der folgende Beitrag legt dar, dass durch diesen Bundesratsvorschlag der bestehende Auslegungsstreit noch nicht beendet wird und dass insoweit die Kompetenz der Finanzgerichtsbarkeit zur verbindlichen Normauslegung bestehen bleibt.

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