Ihre Anwälte für
den Arztpraxiskauf
in Konstanz und Freiburg
Eine Sonderform des Unternehmenskaufes (s. hierzu auch das Rechtsgebiet „Mergers and Acquisitions (Unternehmenskauf)“) ist der Kauf und die Übernahme einer Arztpraxis aus Sicht eines Käufers bzw. der Verkauf und die Übertragung einer Arztpraxis aus Sicht eines Verkäufers. Für beide Seiten ist eine solche Transaktion von mitunter existentieller finanzieller Bedeutung.
Unsere Anwälte verfügen zum Teil über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Unternehmenskaufes bzw. -verkaufes und beraten sowohl Kaufinteressenten, die mit einer Praxisübernahme den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung legen wollen, als auch Ärzte, die ihr „Lebenswerk“ zum Ende ihrer beruflichen Tätigkeit in „gute Hände“ legen wollen.
Unabhängig davon, ob es um den Verkauf einer Einzelpraxis oder den Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) oder Praxisgemeinschaft geht, sind die Besonderheiten einer Praxisübernahme gegenüber einem „gewöhnlichen“ Unternehmenskauf zu berücksichtigen: Der kassenärztliche Vertragsarztsitz kann nicht als veräußerlicher Gegenstand in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Daher erfordert die Praxisübernahme in aller Regel eine positive Auswahlentscheidung über die Nachbesetzung der Zulassung durch den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Weiterhin sind die Vorgaben des ärztlichen Berufsrechts, etwa die Anzeige-/Vorlagepflicht nach § 24 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, zu beachten; die Übertragung der Patientenkartei ist nur unter Einhaltung der hohen Anforderungen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht möglich.
Für eine erfolgreiche Praxisübernahme sind aus Sicht des Kaufinteressenten aber auch wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen im Vorfeld des Abschlusses des Praxiskaufvertrages abzuklären. Beispielsweise sollte dem Fall vorgebeugt werden, dass sich der Vermieter der Praxisräume der Übernahme des Mietvertrages entgegenstellt. Der Intensitätsgrad einer solchen sog. Due Diligence-Prüfung hängt dabei in der Regel von den individuellen Umständen ab und geschieht in enger Abstimmung unserer Anwälte mit den jeweiligen Fachberatern einschließlich etwaigen finanzierenden Banken.
Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung, sondern auch beim Verfahren vor dem Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.