Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht. Ob wirklich gut ist, was damit auf die Arbeitgeber zukommt, darf bezweifelt werden. Zunächst haben Sie jedenfalls erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand zu bewältigen.Weiterlesen
1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.Weiterlesen
Im September haben wir mit einem aktuellen Beitrag über den wohl meistdiskutierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 berichtet. Wie bereits damals erläutert, hat das BAG am 13. September 2022 – jedenfalls auf den ersten Blick – eine wahre „Zeitenwende“ im Arbeitsrecht eingeläutet. Die Kernaussage dieses „Grundsatzbeschluss“ war, dass Arbeitgeber bereits nach aktueller Gesetzeslage (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von ihren Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.Weiterlesen
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