Wer eine gebuchte und bezahlte Reise wegen einer Corona-bedingten Reisewarnung nicht antreten kann, macht sich derzeit berechtigte Sorgen darüber, ob und wie er sein Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommt. Als besonders hürdenreich erweist sich der Weg zur Rückerstattung beim Reiseveranstalter Secret Escapes. Hier ein Erfahrungsbericht:
Im Januar 2020 buchte ich über die Internetseite von Secret Escapes eine private Flugreise nach London. Die Buchung wurde vom Veranstalter per Email bestätigt, der Reisepreis wurde bei der Online-Bestellung mit Kreditkarte bezahlt. Wenige Wochen vor Reisebeginn teilte Secret Escapes Mitte März per Email mit, dass die Durchführung der Reise aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht möglich sei. Der Reisepreis werde meinem Secret Escapes-Konto zur späteren Verwendung gutgeschrieben. Die Gutschrift sei ein Jahr lang gültig.
Wer sich auf eine solche Reiseabsage hin mit Secret Escapes in Verbindung setzt und um Rückzahlung des Reisepreises statt Gutschrift auf einem Secret Escapes-Konto bittet, muss geduldig sein. Man erhält nicht etwa eine Mitteilung über die Rückzahlung des Reisepreises, sondern einen Standard-Email-Baustein, mit dem um Verständnis sowie darum gebeten wird, Secret Escapes nur in dringenden Fällen zu kontaktieren und dafür gegebenenfalls ein vorgegebenes Email-Formular zu benutzen. Gibt man sich damit nicht zufrieden und bittet über dieses Kontaktformular um Rückzahlung des Reisepreises erhält man zu Antwort

„Wir bitten Sie uns nicht erneut per Email oder über andere Kanäle zu kontaktieren.“
Wer hartnäckig ist und trotzdem erneut schreibt erhält zur Antwort:

„Herzlichen Dank für Ihre Email.

Wir haben vollstes Verständnis für Ihr Interesse an weiteren Informationen bezüglich Ihrer Buchung (…). Wir haben Ihre Anfrage bei uns verzeichnet und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Herzliche Grüße,

Secret Escapes

Kundenservice“

Spätestens jetzt wird klar:

Secret Escapes hält sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts, sondern behält bezahlte Reisepreise rechtswidrig ein. Somit hilft nur der Rechtsweg. Aber wohin führt der?

Im Impressum von Secret Escapes ist nur die englische Secret Escapes Limited mit Sitz in London angegeben, eine Adresse der gemäß Auftragsbestätigung als durchführender Reiseveranstalter agierenden deutschen Secret Escapes GmbH findet sich in den Unterlagen nicht. Wie und wo kann die Secret Escapes GmbH also verklagt werden?

Auch in allgemeinen Adressverzeichnissen ist die Secret Escapes GmbH nicht zu finden, somit hilft nur ein Blick in das elektronische Handelsregister. Dort ist die Secret Escapes GmbH mit ihrer Geschäftsanschrift Klosterstraße 62, 10179 Berlin eingetragen. Nun ist der Weg frei für die Klage. Mangels eines anderen Gerichtsstandes ist die Klage gegen inländische Reiseveranstalter am Sitz der Zentrale zu erheben (§§ 269, 270 BGB; § 17 ZPO).

Doch auch nach Klageerhebung müssen verhinderte Reisende Geduld aufbringen. Etwa drei Wochen nach Klageinreichung beim Amtsgericht Mitte in Berlin erhält man eine Aufforderung zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Nach Einzahlung des Vorschusses gehen weitere vier Wochen ins Land bis die Klage der Secret Escapes GmbH zugestellt und ihr durch gerichtliche Verfügung eine Frist für die Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung gesetzt wird.

Unmittelbar danach erhält man einen Telefonanruf einer internationalen Anwaltskanzlei, die darüber informiert, dass ihr die Klage zugestellt worden sei. Bedauerlicherweise sei Secret Escapes die Rückabwicklung dieser Reise „durchgerutscht“ und der Reisepreis werde nun unverzüglich erstattet. Die Überweisung erfolgt postwendend am nächsten Tag.

Was lernt man als Verbraucher daraus? Freundliche Bitten um Beachtung der gesetzlichen Pflichten des Reiseveranstalters sind zwecklos, zu seinem Geld kommt man nur durch Klageerhebung bei Gericht. Dazu muss man erst einmal in Erfahrung bringen, wer wo verklagt werden kann. Ist die Klage der Secret Escapes GmbH erst einmal zugestellt, geht es aber schnell!
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