In beiden Veranstaltungen informierten sich jeweils fast 40 Teilnehmer über die Möglichkeiten, die nach dem GmbH-Gesetz uferlose Haftung des GmbH-Geschäftsführers durch vertragliche Regelungen im Anstellungsvertrag, in der GmbH-Satzung sowie durch ergänzende Maßnahmen zu beschränken. Vielen Teilnehmern wurde durch die Veranstaltung zum einen bewusst, wie weitreichend die Haftungsrisiken für Geschäftsführer sind, zum anderen erfuhren sie, dass sie mit recht einfachen vertraglichen Gestaltungsmaßnahmen die existenzbedrohende Organhaftung wirksam einschränken können.
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