Nicht nur bei der Gründung, sondern auch beim Erwerb einer Kanzlei stellt sich für den Steuerberater die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Auch beim Kauf einer Kanzlei oder einer Beteiligung daran ist zu klären, ob das rechtliche Kleid nach der Übernahme noch passt oder ein Rechtsformwechsel ratsam ist. Neben den Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung spielen dabei auch Kriterien wie die gesellschaftsrechtliche Flexibilität sowie die Publizität durch Veröffentlichungspflichten eine Rolle. Welche Formvorschriften müssen bei der Übertragung oder beim Erwerb einer Gesellschaft oder einer Beteiligung beachtet werden, welche Anmeldungen sind gegenüber dem Registergericht erforderlich?

Im ersten Teil der Veranstaltung wird ein Überblick über die zur Verfügung stehenden Rechtsformen für Steuerberatergesellschaften gegeben, die Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen werden dargestellt und Vor- und Nachteile in der praktischen Handhabung herausgearbeitet.

Im zweiten Teil wird die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vorgestellt, die seit 2013 Freiberuflern die Möglichkeit bietet, eine persönliche Haftung für berufliche Fehler auszuschließen. Um das Ziel der vollständigen Haftungsbefreiung zu erreichen, sind bestimmte Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung und an die innere Verfassung der Gesellschaft zu erfüllen. Zudem gelten Besonderheiten bei der Gestaltung von vertraglichen Haftungsbeschränkungen der PartG mbB mit Mandanten. Für interprofessionelle Partnerschaften zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten sind dabei die unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen zu beachten.

Besonders interessant für:
Steuerberater (Mitglieder der Steuerberaterkammer Südbaden) und deren qualifizierte Mitarbeiter