Über GmbH-Geschäftsführern schwebt ständig das Schwert der strengen Haftung nach dem GmbH Gesetz. Die Vermeidung von Organhaftungsansprüchen verlangt Geschäftsführern viel ab. Nun kommt auch noch die Corona-Krise hinzu. Mit zahlreichen Schnellschuss-Gesetzen hat der Gesetzgeber auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert und Gesetzesänderungen auch im Recht der Organhaftung beschlossen. Durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) wird die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt und die Haftung für Masseschmälerung eingeschränkt. Das neue Gesetz bringt für GmbH-Geschäftsführer aber nicht nur Vorteile, denn die strengen Anforderungen an die kaufmännische Sorgfalt werden durch das Gesetz nicht abgemildert. Die wirtschaftliche Realität einer Zeit, in der zahlungsunfähigen Unternehmen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, verlangt im Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern eine noch wesentlich höhere Aufmerksamkeit. Das webinar stellt die Grundzüge der Geschäftsführerhaftung dar und erläutert die Neuerungen, die sich durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz ergeben.

Zielgruppe:

GmbH-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer

Weiterführende Informationen zur Anmeldung:

Datum:

9 Juli 2020, 16:00-18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz

 

Anmelde-Informationen:

Anmeldung: Online-Formular