Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“

Anstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern sind keine arbeitsrechtsfreie Zone mehr. Arbeitnehmerschutzgesetze schlagen immer stärker auf das Dienstvertragsrecht der Vertretungsorgane durch. Diese Tendenz wird durch aktuelle Urteile des BGH, des BAG und des EuGH verstärkt. Dadurch werden die Koordinaten des Anstellungsverhältnisses von GmbH-Geschäftsführern immer näher zum Arbeitsverhältnis verschoben. Diese Entwicklung birgt einerseits Risiken für die Unternehmen und eröffnet andererseits Geschäftsführern neue Möglichkeiten, ihre Erfolgschancen in Organstreitigkeiten zu verbessern.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Wer ist für den Abschluss von Geschäftsführerverträgen zuständig?
  • Welche Folgen hat ein faktisches Dienstverhältnis?
  • Welche arbeitsrechtlichen Schutzgesetze müssen auch bei Geschäftsführern beachtet werden?
  • Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das Dienstverhältnis von Geschäftsführern
  • Gesetzlicher Sonderkündigungsschutz für Geschäftsführerinnen
  • Was muss bei der Kündigung von Geschäftsführerverträgen beachtet werden (gesellschaftsrechtliche Besonderheiten)?
  • Gibt es Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer?
  • Vor welchem Gericht klagt der Geschäftsführer?
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Geschäftsführern
  • Muss der Geschäftsführer Erfindungen der Gesellschaft übertragen?
  • Haftungsrisiken des Geschäftsführers
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Haftungsrisikos
  • Verschärfte Haftung des Geschäftsführers in der Krise der GmbH (Haftung we-gen Masseschmälerung und Insolvenzverschleppung)

Weiterführende Informationen zur Anmeldung:

Datum:
26. April 2018

Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz

Anmelde-Informationen:
Ausführliches Seminarprogramm:
Der GmbH-Geschäftsführer