Der Unternehmer ist für die Sicherheit der Arbeitsnehmer in seinem Betrieb verantwortlich. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat er für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dafür lässt er sich im Allgemeinen von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles (z. B. Instandhaltung Elektrotechnik) ist jedoch eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erforderlich. Nach der VDE 1000-10:2009-01 kann der Unternehmer die verantwortliche fachliche Leitung einem Meister, Techniker oder Ingenieur, aus dem Bereich der Elektrotechnik, übertragen.
Die Frage ist, welches Unternehmen überhaupt eine eigene verantwortliche Elektrofachkraft benötigt, ob diese Mitarbeiter des Unternehmens sein muss oder welche anderen Möglichkeiten es gibt, diese Funktion rechtssicher zu organisieren