Der Datenschutz nimmt im Arbeitsverhältnis eine zunehmend wichtige Stellung ein. Nahezu jeder Arbeitsplatz ist heute mit modernen EDV-Anlagen und Internet ausgestattet. Alle Ihre Mitarbeiter sind mit Daten und Photos im Netz präsent. Sie beteiligen sich in sozialen Netzwerken etc. Dies wirft in der arbeitsrechtlichen Praxis bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zahlreiche Fragen auf. Aus der seit dem 25.05.2018 verbindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) resultieren – teilweise neue – datenschutzrechtliche Herausforderungen für Arbeitgeber.
Seminarziel
Die Teilnehmer erfahren, wer Adressat datenschutzrechtlicher Verpflichtungen ist, und wer welche Daten erheben darf. Dabei werden die Rechte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Betriebsrates erläutert. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf datenschutzrechtliche relevante Sachverhalte im Arbeitsverhältnis vermittelt und den Teilnehmern aufgezeigt, wie die Arbeitgeberpflichten im Arbeitsverhältnis umgesetzt werden können.
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