Für den Fall der Fälle, in dem der Unternehmer oder seine Familienmitglieder nicht mehr selbst agieren können, muss man Vorsorge treffen. Niemand will diese Situation erleben, wenn der Inhaber des Unternehmens, der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter nicht mehr geschäfts- und handlungsfähig ist.

Sei es aufgrund eines tragischen Unfalls, eines Unglücks oder aufgrund einer die persönliche Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einschränkenden Krankheit. Egal aus welchem Anlass,ein Unternehmen sollte seine Kontinuität bei den Entscheidern abgesichert haben.

Sowohl die familiäre Situation als auch der Organisationsaufbau im Unternehmen sollten für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Was es dabei auf privater aber auch geschäftlicher Seite zu beachten gilt, zeigt diese Informationsveranstaltung.

Programm:

Beginn 18:00 Uhr

Einführung in das Thema

Heidrun Riehle, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Leitung Recht, wvib Schwarzwald AG
„Wie schnell es gehen kann“ – Bericht aus der Praxis

Roland Gäng, Rechtsanwalt, Partner GKD RECHTSANWÄLTE Freiburg
Für den Fall der Fälle – Die Vorsorgevollmachten

Zweck der Vorsorgevollmacht
Abgrenzung Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung
Vor-und Nachteile einer Vorsorgevollmacht

Pause

Wer ist geeignet als Vorsorgebevollmächtigter?
Rechtsverhältnis zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Absicherung des Vorsorgefalls im Unternehmen
Aufbewahrung der Vollmacht, Widerruf, sowie die Kontrolle des Bevollmächtigten

Get together und Imbiss

Ende 20:00 Uhr

Weiterführende Informationen zur Anmeldung:

Datum:
4 Juli 2019

Veranstaltungsort:
wvib Schwarzwald AG ,
79100 Freiburg, Merzhauser Straße 118

Anmelde-Informationen: Online-Formular wvib
Anmeldung bis zum 26. Juni 2019