Steuerschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ auch ohne Missbrauchsgefahr? – Bundesfinanzhof äußert sich zu Auslegungsstreit

Hinweis auf einen aktuellen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kramer und Rechtsanwältin Cornelia Kuhn, veröffentlichten in der Zeitschrift Betriebs-Berater 2021, Heft 03, S. 151-158

Beratungsangebot von GKD Rechtsanwälte

Für alle Fragen im Zusammenhang mit sog. „jungen Verwaltungsvermögen“, insbesondere bei Fragen der erbschafts- und schenkungsteuerlichen Begünstigung, sowie für nähere Informationen und eine umfassende Beratung stehen Ihnen die beiden Autoren, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kramer und Rechtsanwältin Cornelia Kuhn, an unserem Standort in Freiburg sehr gerne zur Verfügung.