FG Münster: Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers kann nur durch eine vorweg getroffene eindeutige, schriftliche Vereinbarung begrenzt werden
Als gesetzlicher Vertreter hat der Geschäftsführer einer GmbH nach § 34 Abs. 1 AO deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern der Gesellschaft […]