Die Gründung eines Unternehmens wirft viele Fragen auf. Neben der richtigen Wahl der Rechtsform, ist die Firmenwahl, also die Auswahl des im Geschäftsverkehr zu verwendenden Namens für das Unternehmen, eine gerade bei Startups nicht zu vernachlässigende Entscheidung. Soll das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden, spricht man von der sog. „Firma“. Im Übrigen wird im Rechtsverkehr der Begriff des sog. „Unternehmenskennzeichens“ verwendet. Die Firma/das Unternehmenskennzeichen verleiht dem Unternehmen einen Wiedererkennungswert und grenzt dieses von Mitbewerbern ab.
Bevor eine endgültige Entscheidung über den Namen des Unternehmens getroffen wird, sollte deren Eintragungsfähigkeit im Handelsregister (I.) und eine mögliche Kollision mit anderen Unternehmenskennzeichen und Marken (II.) geprüft werden.