Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Unmittelbar betrifft es nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (unabhängig von der Rechtsform). Bereits ab 01.01.2024 gilt es zusätzlich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Aber auch viele kleinere und mittlere Unternehmen sind bereits jetzt mittelbar davon betroffen, so sie Zuliefererbetriebe oder Vertragspartner eines Unternehmens sind, das den gesetzlichen Berichtspflichten unmittelbar unterliegt. Read More