Was für Mitarbeiter im eigenen Unternehmen jahrzehntelang gang und gäbe war, galt seit November 2015 plötzlich nicht mehr: Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmergesellschafter, die eigenverantwortlich ihre soziale Absicherung regelten, sei es durch Lebensversicherungen, private Krankenversicherung oder Vermögensrücklagen, wurden durch die November-Urteile des Bundessozialgerichts in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen. Die daraufhin einsetzende Welle von Beitragsnachforderungen der Deutsche Rentenversicherung Bund hat viele Familienunternehmen schmerzhaft getroffen. Die von den GmbHs eingeforderten Nachzahlungen sollen mittlerweile die Milliardenschwelle überschritten haben. Nachdem sich seither viele Familienunternehmen und ihre Steuerberater auf die neue rechtliche Situation eingestellt haben, droht erneut Ungemach. Das Bundessozialgericht meldet sich zurück und zieht die Beitragsschlinge für Gesellschafter- Geschäftsführer noch enger.Weiterlesen
Folge 1 – Die Suche nach einem geeigneten Kaufobjekt bzw. Kaufinteressenten
Wer sich mit der Absicht trägt, ein Unternehmen zu erwerben oder zu verkaufen, hat sich sicher schon im Vorfeld über den groben Ablauf eines solchen Erwerbs- bzw. Verkaufsprozesses informiert.Weiterlesen
1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.Weiterlesen
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Die Haftung von GmbH-Geschäftsführer*innen April 23,2025