Unternehmen und Einrichtungen sehen sich seit Jahren einer immer übergriffiger werdenden Rechtsprechung der Sozialgerichte und Prüfungspraxis der Deutsche Rentenversicherung Bund ausgesetzt. Seit den November – Urteilen des Bundessozialgerichts und dem Ende der „Kopf und Seele“– Rechtsprechung werden nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer im eigenen Unternehmen von der Rechtsprechung als weisungsabhängige Beschäftigte betrachtet und mit hohen Beitragsnachforderungen überzogen. Die Bestrebungen von Gerichten und Sozialversicherungsträgern, das prekäre Rentenversicherungssystem durch extensive Auslegung des Begriffs der Beschäftigung finanziell zu stützen, haben viele Bereiche der Gesellschaft erreicht. Auch Handwerksbetriebe, die Subunternehmer beauftragen, machen ungewollt Bekanntschaft mit den Rentenversicherungsträgern.
[Beitrag von Dr. Rolf Stagat]