Die letzte große Welle von Auseinandersetzungen zwischen Banken und ihren Kunden wegen des sogenannten Widerrufsjokers ist erst vor wenigen Monaten langsam abgeflacht. Mit seinem Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) auf ein Vorabentscheidungsgesuch des LG Saarbrücken gem. Art. 267 AEUV könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt allerdings erneut eine Widerrufswelle bei Kreditverträgen ausgelöst haben.Weiterlesen
Das Corona-Virus stellt Unternehmen und Betriebe vor nicht gekannte Herausforderungen. Dürfen Arbeitnehmer wegen des Corona-Virus der Arbeit fernbleiben, muss der Arbeitgeber sie im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht nach Hause schicken, welche Vorgaben ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz? Kann der Betrieb bei hoheitlichen Vorgaben wie der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) überhaupt noch aufrechterhalten werden?Weiterlesen
Über GmbH-Geschäftsführern schwebt ständig das Schwert der strengen Haftung nach dem GmbH Gesetz. Die Vermeidung von Organhaftungsansprüchen verlangt Geschäftsführern viel ab. Nun kommt auch noch die Corona-Krise hinzu. Mit zahlreichen Schnellschuss-Gesetzen hat der Gesetzgeber auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert und Gesetzesänderungen auch im Recht der Organhaftung beschlossen. Durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) wird die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt und die Haftung für Masseschmälerung eingeschränkt. Das neue Gesetz bringt für GmbH-Geschäftsführer aber nicht nur Vorteile, denn die strengen Anforderungen an die kaufmännische Sorgfalt werden durch das Gesetz nicht abgemildert. Die wirtschaftliche Realität einer Zeit, in der zahlungsunfähigen Unternehmen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, verlangt im Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern eine noch wesentlich höhere Aufmerksamkeit. Das webinar stellt die Grundzüge der Geschäftsführerhaftung dar und erläutert die Neuerungen, die sich durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz ergeben.
Zielgruppe:
GmbH-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer
Weiterführende Informationen zur Anmeldung:
Datum:
9 Juli 2020, 16:00-18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Anmelde-Informationen:
Anmeldung: Online-Formular
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Die Haftung von GmbH-Geschäftsführer*innen April 23,2025