Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke zählen grundsätzlich zum erbschaftsteuerlich schädlichen Verwaltungsvermögen. Ausnahmeregelungen bestehen insbesondere für Betriebsaufspaltungsfälle und Konzernsachverhalte. Der folgende Beitrag legt dar, dass nur eine am Zweck der Begünstigungsregelungen orientierte Gesetzesauslegung zu sachgerechten Ergebnissen führen kann.
Anstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern sind keine arbeitsrechtsfreie Zone mehr. Arbeitnehmerschutzgesetze schlagen immer stärker auf das Dienstvertragsrecht der Vertretungsorgane durch. Diese Tendenz hat durch aktuelle Urteile des BGH, des BAG und des EuGH neuen Schub bekommen. Dadurch werden die Koordinaten des Anstellungsverhältnisses von GmbH-Geschäftsführern näher zum Arbeitsverhältnis verschoben. Diese Entwicklung birgt einerseits Risiken für die Anstellungsunternehmen und eröffnet andererseits Geschäftsführern neue Möglichkeiten, ihre Erfolgschancen in Organstreitigkeiten zu verbessern.

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Die Haftung von GmbH-Geschäftsführer*innen April 23,2025