Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht. Ob wirklich gut ist, was damit auf die Arbeitgeber zukommt, darf bezweifelt werden. Zunächst haben Sie jedenfalls erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand zu bewältigen.Weiterlesen
1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.Weiterlesen
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Die Haftung von GmbH-Geschäftsführer*innen April 23,2025