Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht. Ob wirklich gut ist, was damit auf die Arbeitgeber zukommt, darf bezweifelt werden. Zunächst haben Sie jedenfalls erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand zu bewältigen.Weiterlesen
Veranstaltungsdetails
Der Datenschutz nimmt im Arbeitsverhältnis eine zunehmend wichtige Stellung ein. Nahezu jeder Arbeitsplatz ist heute mit modernen EDV-Anlagen und Internet ausgestattet. Alle Ihre Mitarbeiter sind mit Daten und Photos im Netz präsent. Sie beteiligen sich in sozialen Netzwerken etc. Dies wirft in der arbeitsrechtlichen Praxis bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zahlreiche Fragen auf. Aus der seit dem 25.05.2018 verbindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) resultieren – teilweise neue – datenschutzrechtliche Herausforderungen für Arbeitgeber. Weiterlesen
Leitsatz des BAG
Es kann dahinstehen, ob eine nicht vollständige Erfüllung der Auskunftspflicht gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO für sich genommen einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet. Selbst wenn dies der Fall wäre, hätte das Landesarbeitsgericht im Streitfall die Anspruchshöhe mit EUR 1.000,00 nicht ermessensfehlerhaft zu niedrig festgesetzt. (Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG)
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