Das Entgelttransparenzgesetz betrifft nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern kann auch GmbH-Geschäftsführer erfassen – insbesondere Fremdgeschäftsführer, die unionsrechtlich als Arbeitnehmer gelten.
Das Entgelttransparenzgesetz betrifft nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern kann auch GmbH-Geschäftsführer erfassen – insbesondere Fremdgeschäftsführer, die unionsrechtlich als Arbeitnehmer gelten.
